Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

§1

Erfüllungsort, Gerichtsstand Auf sämtliche Geschäfte findet deutsches Recht mit den in Deutschland geltenden Handelsbräuchen und technischen Gepflogenheiten Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist ausschließlich das jeweils für die Gemeinde Kohlberg zuständige Gericht.

§2

Angebot und Vertragsabschluss Angebote erfolgen stets freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Umfang und Gegenstand des Auftrages bemessen sich nach unserer Auftragsbestätigung.

§3

Lieferung und Versand Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, der auch die Versandkosten trägt. Auf Wunsch des Käufers wird auf dessen Kosten eine Transportschadenversicherung abgeschlossen. Versand-vorschriften sind mit der Bestellung zu geben, andernfalls wird die Ware nach bestem Ermessen versandt. Teillieferungen sind zulässig.

§4

Lieferzeiten Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind stets als ungefähre anzusehen und für uns unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen etc., die bei uns oder unseren Lieferanten auftreten, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung später vorzunehmen. Verspätete oder unterbliebene Lieferungen berechtigen den Käufer keinesfalls zu Schadenersatzansprüchen irgendwelcher Art.

§5

Mängelhaftung und Gewährleistung Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie erkennbare Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir haften nicht für Schäden, die auf andere Ursachen als die ordnungsgemäße Verwendung oder sachgemäße Bedienung zurückzuführen sind. Für Schäden, die infolge unsachgemäßer Aufstellung, Bedienung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung entstanden sind, kommen wir nicht auf. Mangelhafte Teile, für die Ersatz geliefert ist, werden unser Eigentum und sind auf Wunsch zurückzusenden. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir zur Lieferung von mängelfreier Ersatzware innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Sollten wir diese Frist nicht einhalten, so ist der Vertragspartner berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, falls wir auch diese nicht einhalten können. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§6

Preise Die Preise gelten jeweils ab Auslieferungslager Kohlberg ausschließlich Verpackungskosten sowie Verpackungs-material, das zu Selbstkosten berechnet und von uns nicht zurückgenommen wird. Der verbindliche Preis ist der am Tage der Lieferung jeweils geltende Listenpreis.

§7

Zahlung und Zahlungsverzug Die Rechnung wird zum Tage der Absendung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Sowohl bei Scheckzahlungen als auch bei Überweisungen ist das Datum der Gutschrift auf unserem Konto maßgebend. Die Zurückbehaltung der Zahlung oder die Aufrechnung wegen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen. Bei nicht vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugskosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir von allen bereitstehenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten. Überdies können wir für noch ausstehende Lieferungen aus einem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels Barzahlung vor Lieferung verlangen, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag liegt.

§8

Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum und zwar solange, bis sowohl der Kaufpreis für den jeweiligen Auftrag als auch für alle früher oder später gelieferten Waren einschließlich Zinsen und Kosten bezahlt ist. Falls die von uns gelieferten Waren bereits weiter verkauft wurden, gehen die entsprechenden Forderungen daraus bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Rechnungen in unser Eigentum über.

§9

Katalog und Abbildungen Die Abbildungen in unseren Prospekten und Katalogen sind unverbindlich. Wir behalten uns zweckmäßige Änderungen in Material und Ausführung vor. Unsere Kataloge, Prospekte, Listen, Zeichnungen usw. bleiben in jedem Falle unser Eigentum. Ohne unsere Genehmigung dürfen diese Unterlagen weder vervielfältigt noch unberufenen Personen oder Konkurrenzfirmen ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden.

§10

Sonderanfertigungen Für Sonderanfertigungen gelten besondere Bedingungen. Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf Grund der Entstehungskosten. Rücknahme besonders angefertigter Artikel ist ausgeschlossen, ebenso die Rückziehung eines Auftrages auf besonders angefertigte Artikel. Bei Verwendung von Mustern und sonstigen Anfertigungsunterlagen, die uns vom Käufer eingesandt werden, lehnen wir jede Verantwortung oder Regressansprüche seitens Dritter ab, die bei der Verletzung von In- und Auslandspatenten usw. geltend gemacht werden. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Anfertigungsunterlagen auf das Bestehen irgendwelcher Schutzansprüche und dergleichen zu prüfen.

§11

Allgemeine Bedingungen Mit Inkrafttreten dieser Bestimmungen treten andere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen außer Kraft.